Eine solche Checkliste ist auf der Seite Vorlagenkatalog der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (RRZE) erschienen. Diese wendet sich an die Auftragsgeber und soll eine Grundlage bilden, um den Webdesigner oder die Webagentur herauszufiltern, die den Kriterien der Barrierefreiheit gerecht werden.
Werden Fragen mit “Nein” beantwortet, die als “k.o.-Kriterium” ausgezeichnet sind, ist von einer Auftragsvergabe abzusehen. Ebenso ist von einer Auftragsvergabe abzusehen, wenn die Checkliste nicht ausgefüllt wurde oder wenn der Anbieter für die Erfüllung der Checkliste eine Preissteigerung von mehr als 10% auf den Auftragswert ansetzt.
Hört sich hart an, aber vor dieser Liste braucht sich kein Webdesigner zu fürchten, der seine Hausaufgaben in den letzten Jahren gemacht hat und mit dem Fortschritt in der Webprogrammierung auf Augenhöhe ist. Die Checkliste liegt in verschiedenen Dateiformaten vor, es sollte für jeden etwas dabei sein.