Es gibt ja dieses neue Telemediengesetz (TMG) vom 1. März 2007, dass sehr unvollkommen ist. So sind die datenschutzrechtlichen Pflichten im realem Betrieb überhaupt nicht praktikabel, müsste doch der Nutzer vor dem Betreten einer jeden Seite erstmal die Datenschutzerklärung abnicken, was in der Summe einen unheimlichen Komfortverlust beim Surfen bedeuten würde.
Nun hat das Amtsgericht Berlin-Mitte im Zuge einer Klage, die wir Patrick Breyer (Web) zu verdanken haben, Folgendes entschieden:
hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Website personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden. Mit den Netzkennungen sahen die Richter “es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich”, Internetnutzer zu identifizieren
Heise
Gerade IP-Adressen sind nicht ohne weiteres auswertbar, man muss sich schon an den Provider wenden, der die IP vergeben hat. Und wenn ich da richtig informiert bin, darf der jeweilige Provider der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wegen die IP gar nicht herausrücken, ohne richterliche Anordnung zumindest und auch nur sieben Tage vorhalten. Aber dass soll ja nun geändert werden, Herr Schäuble will ja die Vorratspeicherung durchdrücken.
Nur, was Schäuble endlich speichern will, haben wir schon längst archiviert. Fast jedes Content-Management-System loggt die IP-Adressen mit, und der Hoster unserer Websites meist ebenso und speichert die IP bis in alle Ewigkeit. Der gravierende Unterschied aber ist doch, dass ein Websitesbetreiber alleine mit der IP-Adresse noch nichts anfangen kann. Nur in Ausnahmefällen darf und kann er in Zusammenarbeit mit der Justiz die IP zu einer personenbezogenen Information wandeln.
Und selbstredend habe ich immer die Vorratsspeicherung abgelehnt, bis ich gestern auf Technikwürze mal eben darauf hingewiesen worden bin, dass ich als Blogbetreiber ja ebenfalls ein Vorratsspeicherung betreibe. Das ist wohl eine klassische Zwickmühle für mich, denn die IP kann schon mal im Falle eines Falles auch zum Schutz eines Websitesbetreibers, also mir, dienen. Stichwort: User-Generated-Content . Anderes Stichwort: Spamabwehr. Das verlangt den einen oder anderen Perspektivwechsel in der Debatte um praktikable Regelungen.
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