Barrierefreie Websites zu basteln, ist schon eine Kunst und wohl eher ein Prozess, ein Streben nach dem Ideal, dass sich nie erreichen lässt. Aber manche Dinge sind so essenziell, dass auch Websites, die sich nicht explizit als barriefrei ausgeben, sich an diesen orientieren sollten. Ein Beispiel ist die Lesbarkeit von Texten.
So gilt es zu Bedenken, dass die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ausreichende Farbkontraste und Helligkeitsdifferenz bei der Kombination Text und Hintergrund festschreibt.
Welche Farbkombination nun brauchbar für barriefreie Websites sein könnte, ist mit einem Skript von Fritz Weisshart schnell validierbar. Gibt also keine Ausreden mehr.
Website besuchen: Kontrast-Helligkeitsdifferenztester